Aufgrund der steigenden Anzahl von Erzeugungsanlagen (EZA = Bio-, PV, Wind, usw.), die an das Netz des Energieversorgers angeschlossen sind, und dieses unter bestimmten Betriebsbedingungen destabilisieren können, wurden technische Richtlinien erarbeitet, die die Ausführung dieser Netzanschlüsse detailliert beschreiben. Je nach Spannungsebene des Netzverknüpfungspunktes (NVP) gilt die VDE ARN 4105, 4110 oder 4120.
Hierunter fallen auch Netz-Ersatz-Anlagen (NEA), die im monatlichen Dieseltest im Netz-Parallel-Betrieb arbeiten. Da sie aber nicht die Anforderungen erfüllen können, die an Erzeugungseinheiten (EZE) gestellt werden, sind sie in den ARN gesondert betrachtet.
Wir begleiten das Genehmigungsverfahren für EZA und NEA bis zu Inbetriebnahme wie folgt:
Nach Abschluss des Genehmigungsverfahren begleiten wir ggf. erforderliche Umbaumaßnahmen und nehmen an der Inbetriebnahme durch den Energieversorger teil.